Prüfungsamt
B.A. Gerontologie, Gesundheit und Care
ⅠPrüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss entscheidet u.a. über Anträge der Studierenden zu Anliegen wie etwa Prüfungsfristen, Härtefallregelungen sowie Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen. Er setzt sich am Institut für Gerontologie zusammen aus
Institutsleitung: | Prof. Dr. Eric Schmitt |
Studiengangskoordination: | Sebastian Ritzi |
Studentische Vertretung:
|
Marie-Sophie Emde (mit beratender Stimme) Enya Unbehauen (Stellvertreterin mit beratender Stimme) |
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen regelt § 7 der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelorstudiengang Gerontologie, Gesundheit und Care vom 29.September 2021.
Informationen zur Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen können Sie den Anerkennungsrichtlinien entnehmen.
Bitte machen Sie sich vor Ihrer Anfrage an den Prüfungsausschuss mit den geltenden Regelungen der Prüfungsordnung und den Anerkennungsrichtlinien vertraut.
ⅡBachelorprüfung
1. Allgemeine Informationen
Die Bachelor-Prüfung im Studiengang Gerontologie, Gesundheit und Care besteht gemaß §15 der Prüfungsordnung aus:
- der erfolgreichen Teilnahme an den in Anlage 2 der Prüfungsordnung aufgeführten Modulen mit ihren Lehrveranstaltungen,
- der Bachelorarbeit.
Die Bachelorarbeit kann erst begonnen werden, wenn die studienbegleitenden Prüfungsleistungen in beiden Fächern (einschließlich Fachdidaktik) sowie in den bildungswissenschaftlichen Anteilen erfolgreich absolviert sind. Das heißt, dass alle Noten im LSF verbucht sein müssen!
Ausschließlich die Berufspädagogik kann danach abgeschlossen werden.
1.1. Betrifft die Zweitfächer der Romanistik und Germanistik
Ausschließlich die Fächer der Romanistik sowie die Germanistik setzen beim Fachanteil 33% eine mündliche Abschlussprüfung voraus. Nehmen Sie die jeweilige Prüfungsordnung frühzeitig zur Kenntnis (z.B. Organisation der Ableistung der mündlichen Prüfung) und wenden Sie für nähere Informationen rechtzeitig an den/die jeweils zuständigen FachstudienberaterIn.
Um Ihre mündliche Prüfung ablegen zu können, müssen mindestens 140 LP verbucht und Ihre Bachelorarbeit zumindest angemeldet sein. Die konkreten Informationen entnehmen Sie bitte der geltenden Prüfungsordnung. Wenden Sie sich bitte mindestens zwei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin an Herrn Klein vom Gemeinsamen Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Neuphilologischen Fakultät: gpa-ba@uni-heidelberg.de
Nennen Sie Herrn Klein das Datum Ihrer Prüfung, den Namen Ihres Prüfers / Ihrer Prüferin und Ihre Matrikelnummer.
2. Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung
Um die Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung im Fach Gerontologie, Gesundheit und Care zu beantragen gehen Sie bitte wie folgt vor:
Um die Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung im Fach Gerontologie, Gesundheit und Care zu beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Herrn Ritzi per E-Mail unter:
pruefungsamt@gero.uni-heidelberg.de
Reichen Sie dann persönlich, die in der Checkliste aufgeführten Dokumente beim Prüfungsamt für die Bachelorprüfung im Fach Gerontologie, Gesundheit und Care ein:
- Checkliste (muss nicht mit eingereicht werden!)
- 1. Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung
- 2. Bescheinigung des Zweitfaches
- 3. Bescheinigung der bildungswissenschaftlichen Anteile
- 4. Erklärung zur Betreuung der Bachelorarbeit
Das im Formular „Erklärung zur Betreuung der Bachelorarbeit“ niedergeschriebene Datum (mit Unterschrift der Erstgutachterin/ des Erstgutachters) stellt entsprechend § 16 der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelorstudiengang Gerontologie, Gesundheit und Care den Beginn der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit dar. Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen. Fehlt das Datum, können Sie nicht zur Bachelorprüfung zugelassen werden.
Wenn Sie sowohl die Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorprüfung erfüllen, als auch alle in der Checkliste genannten Unterlagen vollständig vorlegen, erhalten Sie ein Dokument, das Ihnen die Zulassung zur Bachelor-Prüfung bescheinigt.
Wird die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten, so gilt die Bachelorarbeit als mit "nicht ausreichend" bewertet, es sei denn, der Prüfling hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
3. Formale Anforderungen an die Bachelorarbeit
Verwenden Sie bitte folgendes Deckblatt für die Bachelorarbeit:
- Deckblatt (aktualisiert 21.07.2020)
- DIN-A 4 einseitig
- Times New Roman (12 Pt) oder Arial (11 Pt), jeweils 1,5 – zeilig
- Blocksatz
- Rechts und links mindestens 2 cm Rand
- Mindestens Ringbindung! Es ist keine Klebebindung erforderlich
- Achtung: Sehen Sie bitte davon ab, das Logo der Universität oder des Instituts zu verwenden.
4. Abgabe von Bachelorarbeiten
Beide Exemplare der Bachelorarbeit müssen persönlich beim Prüfungsamt bis spätestens 12:00 Uhr am festgelegten Tag der Abgabe eingereicht werden. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin per E-Mail mit Herrn Ritzi: pruefungsamt@gero.uni-heidelberg.de
Weiterhin senden Sie Ihre Bachelorarbeit bis spätestens 12:00 Uhr am Tag der Abgabe als PDF-Format an pruefungsamt@gero.uni-heidelberg.de
Die Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt sowie der Eingang der Arbeit per E-Mail wird vom Prüfungsamt dokumentiert.
Bei der Abgabe einzureichen bzw. mitzubringen sind:
- Zwei gebundene Exemplare der Bachelorarbeit
- Hinweise für den/die Erstgutachter/in (lose in der einen Arbeit hinter dem Deckblatt eingelegt)
5. Hinweise für den/die Erstgutachter/in - Hinweis für den/die Zweitgutachter/in (lose in der anderen Arbeit hinter dem Deckblatt eingelegt)
5. Hinweise für den/die Zweitgutachter/in - Eidesstattliche Erklärung in dreifacher Ausführung (jeweils lose in jeder Arbeit hinter dem Deckblatt und einmal für das Prüfungsamt)
6. Eidesstattliche Erklärung - Einverständniserklärung zur elektronischen Überprüfung von Plagiaten (Abgabe beim Prüfungsamt)
7. Einverständniserklärung elektronische Prüfung - Bestätigung über Abgabe der Bachelorarbeit (Abgabe beim Prüfungsamt. Wird unterschrieben wieder an Sie ausgehändigt).
8. Bestätigung über Abgabe der Bachelorarbeit
Bewerbung für Absolventen/innen des B.A. Gerontologie, Gesundheit und Care für den Master of Education
Falls Sie Ihre Pflegefachausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung für den M.Ed. Gerontologie, Gesundheit und Care noch nicht abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte mit nachfolgender Bescheinigung sowie Ihren Ausbildungszeugnissen und Ihrem Ausbildungsvertrag an Herrn Ritzi (Download Formular).
Statt Ihres (noch nicht ausgehändigten) Ausbildungsabschlusszeugnisses, ist diese Bescheinigung Ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen. Ihr Ausbildungsabschlusszeugnis ist nachzureichen, sobald es Ihnen ausgehändigt wurde.