Zulassungsvoraussetzungen

Die Studienordnung SozPädCare unterscheidet sich wesentlich von der GymPO dahingehend, dass es sich bei Care um einen LA - Studiengang für das berufliche Schulwesen handelt. Ein Orientierungspraktikum ist Immatrikulationsvoraussetzung. Dieses muss nicht wie nach der GymPO in einer Schule abgeleistet werden, sondern es handelt sich um ein Pflegepraktikum in einer Einrichtung der stationären Altenpflege, da Care später in einer entsprechenden Berufsausbildung unterrichtet werden soll. Die Praktikumsstelle muss in einer Einrichtung der stationären Altenpflege sein, also in einem Altenpflegeheim und keinesfalls in einem Krankenhaus. Das Praktikum muss in der Pflege stattfinden (also keine Hausmeisterdienste oder dergleichen) und zwei Wochen am Stück Vollzeit geleistet werden. Der Nachweis muss zur Immatrikulation mitgebracht werden und kann nicht nachgereicht werden. Es wird erwartet, dass auch wissenschaftlich unterrichtende Lehrer die nicht direkt mit der praktischen Pflege zu tun haben, ein Grundverständnis für das Berufsfeld mitbringen. Sinn des Praktikums ist daher die Ermittlung von Berührungsängsten mit dem Berufsfeld Pflege.

Bei Studierenden mit einer abgeschlossenen Pflegeausbildung entfällt das Orientierungspraktikum.

 

Bescheinigung Orientierungspraktikum zur Vorlage bei der Universität

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 25.07.2014
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