Hochschulzugang für Pflegefachkräfte ohne Abitur

Für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es zwei Wege zu einem Studium an der Universität Heidelberg:


  • den direkten Zugang  zu einem Studium für Meister und Absolventen gleichgestellter beruflicher Fortbildungen, z.B. Fortbildungen auf Grund der Weiterbildungsverordnungen nach § 19 Landespflegegesetz (z. B. für Gerontopsychiatrie, Intensivpflege, Nephrologie, Onkologie, Operationsdienst und Endoskopiedienst, Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste, Psychiatrie, Rehabilitation, Stationsleitung), die Weiterbildung von Krankenschwestern/-pflegern, Kinderkrankenschwestern/-pflegern für die Leitung des Pflegedienstes und Aufgaben in der Krankenhausbetriebsleitung, die Weiterbildung von Krankenschwestern/-pflegern, Kinderkrankenschwestern/-pflegern für die Lehrtätigkeit und Leitung an Schulen für Krankenpflegeberufe.

    oder
     
  • den indirekten Zugang  über eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte, die über eine berufliche Ausbildung und eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung in einem ihrem Studienwunsch fachlich entsprechenden Bereich verfügen.

Das Studienkolleg der Universität Heidelberg führt jährlich im Mai auf Grundlage der Satzung der Ruprecht-Karls-Universität über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte die Eignungsprüfung  für den Zugang Berufstätiger zum Hochschulstudium durch.

Herr Ritzi informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten (direkter Zugang und indirekter Zugang).

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 10.03.2020
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