Bachelor Modul 13: Berufspädagogik - Bildungsbezogene Praxisphase
Allgemeine Informationen
Im Rahmen Ihres Bachelorstudiums Gerontologie, Gesundheit und Care (67%) absolvieren Sie ein bildungsbezogenes Praktikum, das Ihnen Einblicke in das Berufsfeld einer Lehrperson ermöglicht. Die im Modul Berufspädagogik integrierte bildungsbezogene Praxisphase umfasst 60 Zeitstunden und kann an einer Schule jeglicher Schulart, an einer sonstigen Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Berufsfelds Pflege im In- und Ausland absolviert werden. Auch ein Praktikum z. B. in (Pflege-)Beratungseinrichtungen, Pflegestützpunkten oder Seniorenbüros ist möglich. Das 60-stündige Praktikum muss nicht in Vollzeit geleistet werden und kann somit in der Vorlesungszeit oder der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die im Praktikum gesammelten Erfahrungen werden im Rahmen des Seminars Berufspädagogik II am Institut für Bildungswissenschaften reflektiert.
Ausgehend vom Modellstudienplan wird empfohlen, die Praxisphase frühestens nach dem 5. Semester zu absolvieren.
Für die integrierte bildungsbezogene Praxisphase wird die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar Berufspädagogik I und Fachdidaktik im Berufsfeld Pflege empfohlen. Vor Aufnahme des Praktikums ist die Rücksprache mit der Fachstudienberatung erforderlich.
Für das Seminar Berufspädagogik II wird die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar Berufspädagogik I, Fachdidaktik im Berufsfeld Pflege sowie der Nachweis über die integrierte bildungsbezogene Praxisphase vorausgesetzt.
Lernziele
Nach Absolvieren des bildungsbezogenen Praktikums kennen und verstehen die Studierenden die Aufgabenfelder von Lehrkräften bzw. Mitarbeitenden in bildungsbezogenen Einrichtungen und / oder das Aufgabenfeld z. B. einer (Pflege-)Beratungseinrichtung oder eines Seniorenbüros. Sie kennen und verstehen die entsprechenden institutionellen Strukturen und Rahmenbedingungen, indem sie das entsprechende Tätigkeitsfeld in der Praxisphase durchlaufen.
- Nach dem Praktikum in einer bildungsbezogenen Einrichtung sind die Studierenden in der Lage, Lehr-Lern-Arrangements zu charakterisieren und zu vergleichen, indem sie an Unterrichtssituationen hospitieren und daher verschiedene Methoden des Classroom-Managements sowie verschiedene Unterrichtsverläufe und -methoden (mit)erleben.
- Nach dem Praktikum z.B. in einer (Pflege-)Beratungseinrichtung oder in einem Seniorenbüro kennen und verstehen die Studierenden exemplarische Bedarfe, die sich vonseiten der an den Prozessen beteiligten Akteure stellen. Sie können Gesprächs- und Beratungssituationen vergleichen und bewerten, in dem sie erste Erfahrungen im Praxisfeld sammeln.
Darüber hinaus sind die Studierenden in der Lage, die Passung ihrer eigenen Interessen und Fähigkeiten sowie die erforderlichen Kompetenzen für das angestrebte Tätigkeitsfeld zu reflektieren, indem sie erste handlungspraktische Erfahrungen aus bildungsbezogenen Berufsfeldern vor dem Hintergrund des bisher Gelernten reflektieren.
Bescheinigung
FAQ
Sollte ich vor dem Praktikum Rücksprache mit der Fachstudienberatung halten?
- Bitte halten Sie vor dem Praktikum Rücksprache mit der Fachstudienberatung.
Können die Praktika im Ausland durchgeführt werden?
- Das ist prinzipiell möglich. Bitte setzen Sie sich bei Interesse frühzeitig mit der Fachstudienberatung in Verbindung.
Bin ich im Praktikum versichert?
- Studierende sind bei allen Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule stehen, gegen Unfälle versichert. Weitere Informationen zum Thema „Versicherungsschutz“ sind z.B. hier einzusehen:
Bitte überprüfen Sie darüber hinaus Ihren privaten Versicherungsschutz.
Gibt es ein zentrales online Portal zur Anmeldung für das Praktikum?
- Nein, Sie bewerben sich eigenständig bei einer Einrichtung Ihrer Wahl.
Wird ein Praktikum, was ich vor dem Studium an einer Schule absolviert habe anerkannt?
- Wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung bzw. den Prüfungsausschuss. Sehen Sie zum Thema Anerkennung bitte auch die Anerkennungsrichtlinien auf der Homepage des Instituts für Gerontologie und nehmen Sie vor Ihrer Anfrage die entsprechenden Regelungen der Prüfungsordnung zur Kenntnis.
In welchem Semester sollte das Praktikum stattfinden?
- Ausgehend vom Modellstudienplan wird empfohlen, dass Praktikum frühestens nach dem 5. Semester zu absolvieren.
Wie lange soll das Praktikum dauern?
- Das Praktikum hat einen Umfang von 60 Stunden.
Muss das Praktikum in Vollzeit geleistet werden?
- Nein, das Praktikum muss nicht in Vollzeit geleistet werden. Es kann entsprechend in der vorlesungsfreien Zeit oder in der Vorlesungszeit absolviert werden.
Schließt das Praktikum mit einer Hausarbeit ab?
- Nein, anders als die Pflegepraktika schließt das bildungsbezogene Praktikum mit einer Reflektion und Prüfungsleistung im Seminar Berufspädagogik II am Institut für Bildungswissenschaften ab.
Wird das Seminar Berufspädagogik II benotet?
- Nein. Die Gesamtnote des Moduls setzt sich aus dem Mittelwert der erreichten Noten des Seminars Berufspädagogik I zusammen.
Spielen BOP I und/oder BOP II eine Rolle für das B.A. Studium Gerontologie, Gesundheit und Care?
- Nein. Die bildungsbezogene Praxisphase ist in ihrer Ausgestaltung an BOP II angelehnt, jedoch sind die BOP I und II nicht für Studierenden des Studiengangs Gerontologie, Gesundheit und Care vorgesehen.